Kostenübernahme für Osteopathie durch Krankenkassen

Meine Behandlungen sind von vielen gesetzlichen und privaten Krankenkassen anteilig erstattungsfähig!

 

Ich bitte Sie sich vor Behandlungsbeginn bei ihrer Kasse über eine mögliche Kostenerstattung zu informieren. Häufig wird von den Krankenkassen eine ärztliche Verordnung (Rezept) verlangt. Die Kosten der Behandlung werden zunächst durch Sie selbstständig getragen. Anschließend können Sie meine Rechnung, sowie die ärztliche Verordnung bei ihrer Kasse einreichen. Die Höhe der Erstattung und die Anzahl der Behandlungen pro Kalenderjahr sind variabel. Je nach Krankenkasse liegen sie zwischen 30 und 60 Euro pro Behandlung und 3 bis 10 Behandlungen pro Kalenderjahr.

Ein Verzeichnis gesetzlicher Krankenkassen und deren Erstattungsrahmen finden sie auf:

http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

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